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TV-KANALUNTERSUCHUNG BEI NEUBAUTEN

Im Laufe der Bauphase kann es vorkommen, dass Werkzeuge oder andere Gegenstände unbeabsichtigt in das Leitungssystem gelangen. Mit einer Kanaluntersuchung werden mögliche Fremdkörper schnell entdeckt und können entfernt werden bevor ein Schaden entsteht.

DICHTHEITSPRÜFUNG VOR ABNAHME EINES HAUSES

Nach Abschluss der Erdarbeiten und Verlegung der Rohre übergibt Ihnen der Tiefbauer eine Bescheinigung (DIN EN 1610) über die Dichtigkeit der Rohre. Im Laufe der weiteren Arbeiten kann es unbemerkt zu Schäden an Rohren kommen. Führen Sie daher vor Abnahme des Baus eine Dichtheitsprüfung durch.

MITVERSICHERUNG DER ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN

Schäden an Entwässerungsleitungen außerhalb des Gebäudes können schnell teuer werden. Mit dem Einschluss des Risikos in Ihre Gebäudeversicherung sichern Sie sich ab.

Versicherer fordern bei Abschluss meist ein Protokoll der Zustands- und Funktionsprüfung. Nach Auskunft eines Versicherungsmaklers führt der Einschluss dann zu keiner bzw. zu keiner nennenswerten Beitragserhöhung.

VORBEUGEN BEI SPEZIELLEN RISIKEN

Bei gewissen Risiken sollten Kanalreinigungen regelmäßig und in kürzeren Abständen durchgeführt werden. Hierzu zählen z.B.

  • Leitungssysteme mit Gefälle
  • Rohrverschiebungen
  • fetthaltige Abwasser (z.B. Gastronomie)

STEUERBONUS FÜR HANDWERKERLEISTUNGEN

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 6. November 2014 (veröffentlicht am 28. Januar 2015) entschieden, dass auch (vorbeugende) Erhaltungsmaßnahmen, wie Dichtheitsprüfungen von Abwasserleitungen steuerbegünstigte Handwerkerleistungen sind.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem anliegenden Infobrief sowie dem als Anlage beigefügten Urteil.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen [PDF]

Bundesfinanzhof: Urteil vom 6.11.2014, VI R 1/13 [PDF]